Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 5 Beratung und Pflegepersonen am 19.03.2021

Der Abschluss der ersten Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ bilden die beiden Themenfelder: Pflegeberatung sowie Pflegepersonen: es gibt in der Pflegeversicherung zwar reichlich Beratungsangebote, aber in der Praxis sieht dies dann oft anders aus. Die umfassende und von den Pflegekassen anzubietende Pflegeberatung nach § 7a soll bis zum begleitenden Casemanagement gehen, während die Schulungen nach § 45 konkrete Hilfestellungen zu Praxisfragen liefern sollen. Die am breitesten angelegte Beratungsleistung nach § 37.3 ist zwar einerseits zur Kontrolle der Pflegegeldbezieher gedacht, aber beinhaltet gleichzeitig auch die Initiierung von Lernprozessen und ‚Weiterleitung‘ an die anderen Beratungsleistungen. Ob und wie die Pflegekassen ihren umfassenden Beratungsauftrag wahrnehmen, wird ein Thema im Webinar sein.

Die Definition und Rechte der Pflegepersonen bildet den zweiten Schwerpunkt: Ausgangspunkt ist die im Prinzip dreiteilige Definition der Pflegepersonen. Insbesondere die relativ neuen Möglichkeiten, auch bei eigenem Rentenbezug noch Rentenansprüche zu erwerben, wird ausführlich dargestellt.

Infos und Anmeldung: hier

Termine Ringvorlesung im zweiten Quartal 2021

Die zweite Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im April: hier sind die Termine für den zweiten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 30.04.2021 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 07.05.2021 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 28.05.2021 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 11.06.2021 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 18.06.2021 / Anmeldung: ab Anfang April möglich

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen (auch aus diesem Quartal).

Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 3 Einstufung und Pflegehilfsmittel am 05.03.2021

Endlich hat der Gesetzgeber auch für die Pflegeversicherung verbindliche Fristen eingeführt für die Bewilligung von Anträgen zu Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Und wie man die Hinweise aus dem Einstufungsgutachten strategisch nutzen kann, ist ebenfalls Thema im dritten Baustein unserer Ringvorlesung „Update Beratungswissen“, die am Freitag, dem 5.3. stattfindet. Infos und Anmeldung unter https://blog.syspra.de/…/ringvorlesung-beratungswissen-b3-…/

Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 2 Häusliche Krankenpflege am 26.02.2021

Die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach §§ 37 werden im ärztlichen Auftrag durchgeführt. Trotz der klar definierten Abläufe, die in der Richtlinie Häusliche Krankenpflege zwischen Krankenkassen und Ärzten vereinbart wurden, gibt es bei diesen Leistungen ständig Reibungspunkte mit den Krankenkassen.

Das fängt an bei der Frage, ob nicht auch andere diese Leistungen übernehmen können. Die Inhalte der Verordnungen sind ebenfalls genauso ein Diskussionspunkt mit den Krankenkassen wie die Fristen zur Genehmigung und der tatsächliche Ablauf bis hin zum Umgang mit Rechenzentren.

Diese und viele weitere Fragen und Missverständnisse rund um die Leistung der Häuslichen Krankenpflege sind Thema der Ringvorlesung: Update Beratungswissen: Häusliche Krankenpflege das am 26.02.2021 stattfindet. Mehr Informationen dazu hier https://www.syspra.de/seminare-workshops#c384

Die SGB XI-Leistungsübersicht mit Details

Wir haben im SysPra-Shop zum kostenlosen Download die aktuelle Leistungsübersicht SGB XI eingestellt. Zu einzelnen Leistungen sind wesentliche Details mit dargestellt wie der tägliche Pflegegeldsatz bei § 37 oder die Höchstbeträge für Pflegepersonen bei § 39.
Zum SysPra-Shop https://blog.syspra.de/shop/

Leistungsübersicht Pflegeversicherung 2021

Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 1 Kostenerstattungsleistungen am 19.02.2021

Muss man eigentlich Verhinderungspflege beantragen? Eine einfache Frage und viele Missverständnisse:
– Man muss die Leistung (Kostenerstattung) beantragen! Aber dafür gibt es kein festgelegtes Formular.
– Man muss die Leistung nicht vorher beantragen: wie kann man denn eine Krankheit oder einen Unfall vorher wissen? Oder woher weiß man die Höhe der Leistungen, wenn der Pflegedienst noch keine Rechnung gestellt hat?
– Muss die Pflegeperson genannt werden? Natürlich muss die Pflegeperson, die vertreten werden soll, benannt werden (wenn sie der Pflegekasse nicht schon bekannt ist). Aber auch eine bisher nicht bekannte Pflegeperson kann jederzeit hier ’nachgemeldet‘ werden!
– Was spielt es für eine Rolle, wenn die Nachbarin, die die Verhinderungspflege für den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 übernimmt, 450 € oder 600 € abrechnet?

Diese und viele weitere Fragen und Missverständnisse rund um die Leistung der Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag sind Thema der Ringvorlesung: Update Beratungswisse: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen, das am 19.02.2021 stattfindet. Mehr Informationen dazu hier https://www.syspra.de/seminare-workshops#c384

Das war so zu erwarten!

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen an den Bundestag geleitet (Drucksache 19/26545).

Das sind die wesentlichen Punkte für die ambulante Pflege zusammengefasst:

  • Die Qualitätsprüfungen als Regelprüfungen sollen vom Okober 2020 bis Dezember 2021 einmal durchgeführt werden, soweit es die konkrete epidemische Lage es zulässt. Dazu beschließen die Spitzenverbände der Pflegekassen und des MDK eine entsprechende Empfehlung.
  • Die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI können auf Wunsch der Versicherten nun befristet bis Ende Juni 2021 auch digital durchgeführt werden.
  • Die Regelungen zur Refinanzierung von Mindereinnahmen im Rahmen des Schutzschirms nach § 150 werden massiv reduziert: nur noch bei von Behörden angewiesenen Maßnahmen (z.B. reduzierte Belegung in der Tagespflege) können Mindereinnahmen erstattet werden. Ambulant dürfte sich diese Veränderung kaum auswirken, da Mindereinnahmen ambulant schwer zu begründen waren und auch die Nachfragen nach ersten Irritationen im Frühjahr letzten Jahres wieder schnell gestiegen ist. Auch mussten und müssen bei der Beantragung der Mindereinnahmen immer auch die ersparten Kosten (insbesondere die ersparten Personalkosten abgezogen werden).
  • Die bisher nicht ausgeschöpften Entlastungsleistungen aus 2019 und 2020 können bis einschließlich September 2021 noch verbraucht werden. Dies dürfte hier aber die letzte ‚Verlängerung‘ sein, so dass die Pflegedienste hier systematisch diese Leistungen nutzen sollten.

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren dazu gerade erst begonnen hat, kann man davon ausgehen, dass zumindest die ambulanten Punkte so verabschiedet werden. Die jetzigen Regelungen waren zu erwarten und zeigen, dass die Sonderregelungen zur epidemischen Lage auf Sicht auslaufen werden.

Neues Konzept: Ringvorlesung

Die Idee der Ringvorlesung ist folgende:

  • Es gibt einzelne, in sich abgeschlossene Bausteine, die im Laufe des Jahres mehrfach angeboten werden. Wenn man in der ersten Runde an einzelnen Terminen keine Zeit hat, kann man das Thema später im Jahr auch wählen.
  • Alle Bausteine zusammen haben das Thema dann umfassend dargestellt.

Wir beginnen mit dem Themenbereich Beratung. Unter dem Titel: Update Beratungswissen werden alle wesentlichen Themen/Leistungen aus der Pflegeversicherung, der ergänzenden Sozialhilfe und der Häuslichen Krankenpflege (Krankenversicherung) behandelt. Der erste Ring mit 5 verschiedenen Themen wird im ersten Quartal 2021 abgeschlossen sein, der nächste Ring startet dann Ende April. Mehr dazu unter Seminare und Workshops.

Auf die richtige Kontierung kommt es an!

Warum soll man sich auch noch darum kümmern, wie gebucht wird? Dafür hat man doch jemand in der Finanzbuchhaltung oder eben den Steuerberater!

Der Zusammenhang ist einfach hergestellt: die richtigen Preise über Einzelverhandlungen kann nur erreichen, wer eine aussagekräftige Kostenrechnung hat. Und diese setzt eine differenzierte Kontierung voraus.
Die meiste Arbeit bei der Führung von Einzelverhandlungen haben wir immer bei der Vorbereitung, denn meist muss erst mal ‚aufgeräumt‘ und neu sortiert (kontiert) werden. Und dabei findet man viele Überraschungen!
Meine Lieblingstestfrage an den Steuerberater/Buchhalter etc. ist daher: „Kommen wir mit den (in den meisten Bundesländern) weiterberechneten Investitionskosten hin oder müssen wir die erhöhen?“ Fünf Sterne und ein 😀 bekommen die, die die Frage verstanden haben und nach einer kurzen Weile mit der Antwort kommen.
Aber meist fängt dann die Aufklärung an, was Investitionskosten nach SGB XI überhaupt sind, wer sie bezahlen muss und wie man sie abgrenzt usw.
Daher hat das erste SysPra-Webinar, dass ich am 29.01.2020 durchführe, genau die Kontierung zum Thema!

Mehr dazu auf unserer Seite: https://www.syspra.de/seminare-workshops

3. Auflage des Handbuch Einsatzplanung erschienen

Die dritte, komplett überarbeitete Ausgabe des Buches ist im Dezember 2020 erschienen.

Das Handbuch stellt den kompletten Prozess der Einsatzplanung vom Leistungsauftrag über die Dienstplangestaltung und Soll-Tourenplanung bis zur Soll-Ist-Korrektur aller Bereiche vor.

Ganz speziell auf die Bedürfnisse der Häuslichen Pflege ausgerichtet, immer in der Verzahnung von theoretischem Basiswissen und praktischer Umsetzbarkeit im Arbeitsalltag.

Das Buch können Sie über unser im Shop bestellen: https://blog.syspra.de/shop/