Alle Beiträge von Gerd Nett

Kostenrechnung und Vergütungsverhandlungen

Wirtschaftlich und plausibel

Wenn Vergütungsverhandlungen anstehen ist es wichtig, Kosten und Erträge mit einer professionellen Kostenrechnung im Griff zu haben. Wie dies gelingt, erfahren Sie klar und handlungsorientiert in diesem Handbuch.

Die dritte, überarbeitete Ausgabe des Handbuches vermittelt den aktuellen Gesetzesstand – einschließlich der rechtlichen Hinweise zum Unternehmerwagnis.

Die Unternehmensberater Andreas Heiber und Gerd Nett geben eine praxisorientierte Einführung in die Kostenrechnung eines ambulanten Dienstes. Im zweiten Teil des Arbeitsbuches stellen sie auf der Grundlage der Kostenrechnung eine Vergütungsprognose vor.

Andreas Heiber und Gerd Nett vermitteln Basiswissen und zeigen, wie Sie profitieren:

  • Sie optimieren Ihre Kostenrechnung.
  • Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Vergütungsfindung.
  • Sie entscheiden, ob Sie die Vergütung durch Empfehlung, pauschale Steigerung, Kollektiv- oder Einzelverhandlung durchsetzen wollen.
  • Sie sind bestens auf Vergütungsverhandlungen vorbereitet.

Die dritte, überarbeitete Ausgabe des Handbuches vermittelt den aktuellen Gesetzesstand – einschließlich der rechtlichen Hinweise zum Unternehmerwagnis.

Heiber, Andreas und Nett, Gerd
Kostenrechnung und Vergütungsverhandlungen –
Wirtschaftlich und plausibel

3. überarbeitete Auflage, April 2026
236 Seiten, kartoniert

Zur Bestellung im SysPra-Shop
ISBN-13: 978-3-7486-0845-5

Das SGB XI – Beratungshandbuch 2026/27

Gut beraten – die Leistungen richtig erklären

Wer Pflegebedürftige umfassend berät, arbeitet als Pflgedienst erfolgreicher. Bezogen auf die Leistungen der Pflgeversicherung bedeutet das, die Pflegeversicherung mit ihren Veränderungen verstehen und erklären zu können. Das Handbuch hilft Informationen praxisnah darzustellen. Es erklärt, welche Ansprüche und Leistungen aus der Pflegeversicherung resultieren und wie der Pflegebedürftige sie nutzen kann. Darüber hinaus, wie Pflegepersonen von Schulungsangeboten, aktuell angepassten Rentenansprüchen oder veränderten Leistungen bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung profitieren.

PDL und Pflegekräfte erhalten das nötige Handwerkszeug, um ihren Kunden das volle Spektrum der Leistungen der Pflegeversicherung aufzuzeigen. Die 8., überarbeitete Ausgabe des Beratungshandbuches enthält die aktuellen und geplanten Entwicklungen für die Jahre 2026 – 2027.

Heiber, Andreas
Das SGB XI – Beratungshandbuch 2026/27

Gut beraten – die Leistungen richtig erklären

324 Seiten, paperback
8. überarbeitete und erweiterte Auflage, April 2026

Zur Bestellung im SysPra-Shop
ISBN-13: 978-3-7486-0849-3

QPR ambulant: „Fit für die neue Qualitätsprüfung ambulant“ – 21.07.2026

Gut vorbereitet anhand der neuen ambulanten Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR)

Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegeeinrichtungen (QPR ambulant) sind am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Die ‚dazugehörigen‘ Vereinbarungen zur Gesamtbewertung des Dienstes und deren Veröffentlichung, die Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDVA) traten gleichzeitig in Kraft.

Wie bereiten Sie sich vor, um „Fit für die neue Qualitätsprüfung“ zu sein?

Das Seminar bietet hierzu einen vertieften Gesamtüberblick über die strukturellen und inhaltlichen Änderungen, von der Ankündigung der Prüfung bis hin zur Qualitätsdarstellung.  

Zielgruppe:      Pflegedienstleitung / stellv. Pflegedienstleitung / Qualitätsbeauftragte / Teamleitungen / Pflegekräfte / gegebenenfalls Geschäftsführung

Inhalte:

  • Der neue Prüffokus und Prüfkriterien sowie die Bedeutung der Pflegedokumentation
  • Der Ablauf der Prüfung
  • Vorbereitung der Personenstichprobe
    • Kriterien und Hinterlegung in Stammdaten
    • Auswahlsystem und Konsequenzen
    • Besonderheiten in der außerklinischen Intensivpflege bzw. bei der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege
  • Die neue Systematik: Qualitätsaspekte, Leitfragen und Beurteilung
    • Maßnahmenplan und Fachgespräch als wichtige Informationsquellen
    • Von den Leitfragen zur Bewertung
  • Qualitätsbereiche im Überblick
    • exemplarische Qualitätsaspekte und ihre Bewertung
  • Das Abschlussgespräch
  • Der Prüfbericht mit der vorläufigen Bewertung
  • Die neue Darstellung der Ergebnisse (QDVA)
  • Der Abschluss der Prüfung: (Maßnahmen-)Bescheid und das weitere Vorgehen

Dieses Seminar schafft Sicherheit in der Vorbereitung und Durchführung zukünftiger ambulanter Qualitätsprüfungen.

Anmeldung: hier

Termin: 21.07.2026 9:00 Uhr – 13:30 Uhr

Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im vierten Quartal 2026

Die vierte Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im November 2026: hier sind die Termine für den vierten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 13.11.2026 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 20.11.2026 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 27.11.2026 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 11.12.2026 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 18.12.2026 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

4. Auflage des Handbuch Einsatzplanung erschienen

Die vierte, komplett überarbeitete Ausgabe des Buches ist im März 2025 erschienen.

Das Handbuch stellt den kompletten Prozess der Einsatzplanung vom Leistungsauftrag über die Dienstplangestaltung und Soll-Tourenplanung bis zur Soll-Ist-Korrektur aller Bereiche vor.

Ganz speziell auf die Bedürfnisse der Häuslichen Pflege ausgerichtet, immer in der Verzahnung von theoretischem Basiswissen und praktischer Umsetzbarkeit im Arbeitsalltag.

Das Buch können Sie über unser im Shop bestellen: https://blog.syspra.de/shop/

Ermittlung eigenes Entgeltniveau

Das eigene Entgeltniveau: der Schlüssel für die weitere Entscheidung

Die seit vier Monaten erwarteten Richtlinien zur Zulassung ( 72) und zur Vergütung (§ 82c)  sind nun endlich veröffentlicht und viele Fragen offen. Es sind sogar schon die Werte zum regionalen Entgeltniveau da. Immerhin ist der verbindliche Meldetermin mit dem 28.2. zwar (formal) geblieben, Meldungen bis zum 31.3. werden aber netterweise berücksichtigt!

Alle Pflegeeinrichtung müssen sich nun zwischen 3 Varianten entscheiden:

Alle mit abgeschlossenen Tarifverträgen oder an entsprechende kirchliche Arbeitsrechtsregelungen  gebundene Einrichtungen haben entweder ihren Vertrag schon gemeldet (bei der Abfrage der Vergleichswerte) oder melden diesen nach (Variante 1). Mehr ist dann nicht zu tun!

Alle anderen Einrichtungen müssen sich entscheiden, ob sie sich an der Lohnstruktur eines vorhandenen Tarifwerkes anlehnen (Variante 2) oder ob sie (nur) die regionalen Untergrenzen zur Mindestvergütung einhalten. Für die Refinanzierung beider Varianten ist zusätzlich die Obergrenze des regionalen Entgeltniveaus entscheidend. Deshalb müssen diese Einrichtungen erst einmal selbst ermitteln, wo sie mit ihren Vergütungen denn überhaupt liegen. Dabei muss die Ermittlung der Entlohnung nach den Regeln der Richtlinien erfolgen, um so das dann vergleichbare eigene Entgeltniveau zu errechnen.

Erst dann kann entschieden werden, ob eine Anlehnung an einen Tarifvertrag oder die Einhaltung der Grenzwerte verbindlich an die Pflegekassen gemeldet wird. Die Einhaltung der gemeldeten Entlohnung muss verbildlich erst ab 01.09.2022 erfolgen, in der Zwischenzeit muss im nächsten Schritt geprüft werden, ob und wie evtl. über Vergütungsverhandlungen die Refinanzierung sicher gestellt werden kann.

Leider kann man die benötigten Zahlen nicht einfach aus der Lohnabrechnung ermitteln, weil es hier nicht um die Ist-Zahlen, sondern um die aufgrund der Arbeitsverträge definierten Vergütungen geht. Auch werden nicht alle Vergütungsbestandteile für die Vergleichswerte berücksichtigt.

SysPra hat zur ersten Ermittlung ein Exceltool erstellt, um die nötigen Vergleichsdaten zu ermitteln. Hier müssen je Berufsgruppe die Tabellenentgelte und die weiteren fixen Zulagen (entsprechend der Definition der Richtlinien) erfasst werden, die gewichteten Entgelte pro Berufsgruppe sowie insgesamt werden dann automatisch errechnet.

Die Microsoft-Excel-Datei kann hier über den SysPra-Shop zum Preis von 29,75 € (brutto) erworben werden.

Das nächste Webinar zu diesem Thema mit dem Titel „GVWG: Pflegereform und das eigene Entgeltniveau berechnen“ (Preis inkl. der Microsoft Excel-Datei) findet am 25.02.2022. Anmeldung hier.

Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im zweiten Quartal 2022

Die zweite Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im Mai 2022: hier sind die Termine für den zweiten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 06.05.2022 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 13.05.2022 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 20.05.2022 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 03.06.2022 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 24.06.2022 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im ersten Quartal 2022

Die erste Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im nächsten Jahr gleich im Januar: hier sind die Termine für den ersten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 14.01.2022 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 21.01.2022 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 28.01.2022 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 04.02.2022 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 11.02.2022 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

Kostenvoranschlagsrechner für die Jahre 2021 – 2022 aktualisiert

Ab sofort finden Sie in unserem Shop die aktualisierten Kostenvoranschlagsrechner für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Sie gibt es für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen und gelten für die Jahre 2021 – 2022.

Die neuen Pflegesachleistungsbeträge ab dem Jahr 2022 sind berücksichtigt.

Hier eine kurze Beschreibung:

Kann man einen Kostenvoranschlag sofort beim Kunden erstellen und ausrechnen, erspart man sich in der Regel einen zweiten Besuch. Die SysPra-Kostenvoranschläge stellen die Leistungen pro Woche dar, wobei jeder Tag in fünf Tageszeiten unterteilt ist. Sie basieren auf den „Formularen Häusliche Krankenpflege“, die bereits 1996 veröffentlicht wurden und haben sich seitdem in vielen Varianten in der Praxis bewährt.