Alle Beiträge von Gerd Nett

Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im vierten Quartal 2022

Die vierte Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im November 2022: hier sind die Termine für den vierten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 04.11.2022 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 11.11.2022 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 18.11.2022 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 25.11.2022 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 02.12.2022 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

Ermittlung eigenes Entgeltniveau

Das eigene Entgeltniveau: der Schlüssel für die weitere Entscheidung

Die seit vier Monaten erwarteten Richtlinien zur Zulassung ( 72) und zur Vergütung (§ 82c)  sind nun endlich veröffentlicht und viele Fragen offen. Es sind sogar schon die Werte zum regionalen Entgeltniveau da. Immerhin ist der verbindliche Meldetermin mit dem 28.2. zwar (formal) geblieben, Meldungen bis zum 31.3. werden aber netterweise berücksichtigt!

Alle Pflegeeinrichtung müssen sich nun zwischen 3 Varianten entscheiden:

Alle mit abgeschlossenen Tarifverträgen oder an entsprechende kirchliche Arbeitsrechtsregelungen  gebundene Einrichtungen haben entweder ihren Vertrag schon gemeldet (bei der Abfrage der Vergleichswerte) oder melden diesen nach (Variante 1). Mehr ist dann nicht zu tun!

Alle anderen Einrichtungen müssen sich entscheiden, ob sie sich an der Lohnstruktur eines vorhandenen Tarifwerkes anlehnen (Variante 2) oder ob sie (nur) die regionalen Untergrenzen zur Mindestvergütung einhalten. Für die Refinanzierung beider Varianten ist zusätzlich die Obergrenze des regionalen Entgeltniveaus entscheidend. Deshalb müssen diese Einrichtungen erst einmal selbst ermitteln, wo sie mit ihren Vergütungen denn überhaupt liegen. Dabei muss die Ermittlung der Entlohnung nach den Regeln der Richtlinien erfolgen, um so das dann vergleichbare eigene Entgeltniveau zu errechnen.

Erst dann kann entschieden werden, ob eine Anlehnung an einen Tarifvertrag oder die Einhaltung der Grenzwerte verbindlich an die Pflegekassen gemeldet wird. Die Einhaltung der gemeldeten Entlohnung muss verbildlich erst ab 01.09.2022 erfolgen, in der Zwischenzeit muss im nächsten Schritt geprüft werden, ob und wie evtl. über Vergütungsverhandlungen die Refinanzierung sicher gestellt werden kann.

Leider kann man die benötigten Zahlen nicht einfach aus der Lohnabrechnung ermitteln, weil es hier nicht um die Ist-Zahlen, sondern um die aufgrund der Arbeitsverträge definierten Vergütungen geht. Auch werden nicht alle Vergütungsbestandteile für die Vergleichswerte berücksichtigt.

SysPra hat zur ersten Ermittlung ein Exceltool erstellt, um die nötigen Vergleichsdaten zu ermitteln. Hier müssen je Berufsgruppe die Tabellenentgelte und die weiteren fixen Zulagen (entsprechend der Definition der Richtlinien) erfasst werden, die gewichteten Entgelte pro Berufsgruppe sowie insgesamt werden dann automatisch errechnet.

Die Microsoft-Excel-Datei kann hier über den SysPra-Shop zum Preis von 29,75 € (brutto) erworben werden.

Das nächste Webinar zu diesem Thema mit dem Titel „GVWG: Pflegereform und das eigene Entgeltniveau berechnen“ (Preis inkl. der Microsoft Excel-Datei) findet am 25.02.2022. Anmeldung hier.

Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im zweiten Quartal 2022

Die zweite Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im Mai 2022: hier sind die Termine für den zweiten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 06.05.2022 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 13.05.2022 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 20.05.2022 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 03.06.2022 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 24.06.2022 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im ersten Quartal 2022

Die erste Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im nächsten Jahr gleich im Januar: hier sind die Termine für den ersten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 14.01.2022 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 21.01.2022 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 28.01.2022 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 04.02.2022 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 11.02.2022 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

Kostenvoranschlagsrechner für die Jahre 2021 – 2022 aktualisiert

Ab sofort finden Sie in unserem Shop die aktualisierten Kostenvoranschlagsrechner für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Sie gibt es für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen und gelten für die Jahre 2021 – 2022.

Die neuen Pflegesachleistungsbeträge ab dem Jahr 2022 sind berücksichtigt.

Hier eine kurze Beschreibung:

Kann man einen Kostenvoranschlag sofort beim Kunden erstellen und ausrechnen, erspart man sich in der Regel einen zweiten Besuch. Die SysPra-Kostenvoranschläge stellen die Leistungen pro Woche dar, wobei jeder Tag in fünf Tageszeiten unterteilt ist. Sie basieren auf den „Formularen Häusliche Krankenpflege“, die bereits 1996 veröffentlicht wurden und haben sich seitdem in vielen Varianten in der Praxis bewährt.

Webinarreihe zum Strukturmodell ambulant („SIS“)

Das im Rahmen des Projekts „Entbürokratisierte Pflegedokumenation“ entwickelte Strukturmodell „SIS“ sowie dessen Umsetzung ist Thema von drei Webinaren. Dabei wenden sich die drei Veranstaltungen an verschiedene Gruppen:

  • Am 22.9. startet der erste Termin: Strukturmodell Grundlagen ambulant als Überblicksveranstaltung für alle Interessierten.
  • Am 29.09. geht es unter dem Titel „SIS“ ambulant im Detail im Rahmen eines Workshops um die konkrete Umsetzung und Anwendung. Die Zielgruppe hier sind Anwender oder Einrichtigungen in der Einführungsphase.
  • Der Termin am 06.10. richtet sich als Anwendungsschulung vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft.

Ausführliche Informationen und Anmeldung über https://blog.syspra.de/product-category/webinare

Termine Ringvorlesung im zweiten Quartal 2021

Die zweite Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im April: hier sind die Termine für den zweiten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 30.04.2021 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 07.05.2021 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 28.05.2021 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 11.06.2021 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 18.06.2021 / Anmeldung: ab Anfang April möglich

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen (auch aus diesem Quartal).

Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 2 Häusliche Krankenpflege am 26.02.2021

Die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach §§ 37 werden im ärztlichen Auftrag durchgeführt. Trotz der klar definierten Abläufe, die in der Richtlinie Häusliche Krankenpflege zwischen Krankenkassen und Ärzten vereinbart wurden, gibt es bei diesen Leistungen ständig Reibungspunkte mit den Krankenkassen.

Das fängt an bei der Frage, ob nicht auch andere diese Leistungen übernehmen können. Die Inhalte der Verordnungen sind ebenfalls genauso ein Diskussionspunkt mit den Krankenkassen wie die Fristen zur Genehmigung und der tatsächliche Ablauf bis hin zum Umgang mit Rechenzentren.

Diese und viele weitere Fragen und Missverständnisse rund um die Leistung der Häuslichen Krankenpflege sind Thema der Ringvorlesung: Update Beratungswissen: Häusliche Krankenpflege das am 26.02.2021 stattfindet. Mehr Informationen dazu hier https://www.syspra.de/seminare-workshops#c384

Die SGB XI-Leistungsübersicht mit Details

Wir haben im SysPra-Shop zum kostenlosen Download die aktuelle Leistungsübersicht SGB XI eingestellt. Zu einzelnen Leistungen sind wesentliche Details mit dargestellt wie der tägliche Pflegegeldsatz bei § 37 oder die Höchstbeträge für Pflegepersonen bei § 39.
Zum SysPra-Shop https://blog.syspra.de/shop/

Leistungsübersicht Pflegeversicherung 2021