Ab sofort finden Sie in unserem Shop die aktualisierten Kostenvoranschlagsrechner für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Sie gibt es für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen und gelten für die Jahre 2021 – 2022.
Die neuen Pflegesachleistungsbeträge ab dem Jahr 2022 sind berücksichtigt.
Hier eine kurze Beschreibung:
Kann man einen Kostenvoranschlag sofort beim Kunden erstellen und ausrechnen, erspart man sich in der Regel einen zweiten Besuch. Die SysPra-Kostenvoranschläge stellen die Leistungen pro Woche dar, wobei jeder Tag in fünf Tageszeiten unterteilt ist. Sie basieren auf den „Formularen Häusliche Krankenpflege“, die bereits 1996 veröffentlicht wurden und haben sich seitdem in vielen Varianten in der Praxis bewährt.