Archiv der Kategorie: Beratung

Ermittlung eigenes Entgeltniveau

Das eigene Entgeltniveau: der Schlüssel für die weitere Entscheidung

Die seit vier Monaten erwarteten Richtlinien zur Zulassung ( 72) und zur Vergütung (§ 82c)  sind nun endlich veröffentlicht und viele Fragen offen. Es sind sogar schon die Werte zum regionalen Entgeltniveau da. Immerhin ist der verbindliche Meldetermin mit dem 28.2. zwar (formal) geblieben, Meldungen bis zum 31.3. werden aber netterweise berücksichtigt!

Alle Pflegeeinrichtung müssen sich nun zwischen 3 Varianten entscheiden:

Alle mit abgeschlossenen Tarifverträgen oder an entsprechende kirchliche Arbeitsrechtsregelungen  gebundene Einrichtungen haben entweder ihren Vertrag schon gemeldet (bei der Abfrage der Vergleichswerte) oder melden diesen nach (Variante 1). Mehr ist dann nicht zu tun!

Alle anderen Einrichtungen müssen sich entscheiden, ob sie sich an der Lohnstruktur eines vorhandenen Tarifwerkes anlehnen (Variante 2) oder ob sie (nur) die regionalen Untergrenzen zur Mindestvergütung einhalten. Für die Refinanzierung beider Varianten ist zusätzlich die Obergrenze des regionalen Entgeltniveaus entscheidend. Deshalb müssen diese Einrichtungen erst einmal selbst ermitteln, wo sie mit ihren Vergütungen denn überhaupt liegen. Dabei muss die Ermittlung der Entlohnung nach den Regeln der Richtlinien erfolgen, um so das dann vergleichbare eigene Entgeltniveau zu errechnen.

Erst dann kann entschieden werden, ob eine Anlehnung an einen Tarifvertrag oder die Einhaltung der Grenzwerte verbindlich an die Pflegekassen gemeldet wird. Die Einhaltung der gemeldeten Entlohnung muss verbildlich erst ab 01.09.2022 erfolgen, in der Zwischenzeit muss im nächsten Schritt geprüft werden, ob und wie evtl. über Vergütungsverhandlungen die Refinanzierung sicher gestellt werden kann.

Leider kann man die benötigten Zahlen nicht einfach aus der Lohnabrechnung ermitteln, weil es hier nicht um die Ist-Zahlen, sondern um die aufgrund der Arbeitsverträge definierten Vergütungen geht. Auch werden nicht alle Vergütungsbestandteile für die Vergleichswerte berücksichtigt.

SysPra hat zur ersten Ermittlung ein Exceltool erstellt, um die nötigen Vergleichsdaten zu ermitteln. Hier müssen je Berufsgruppe die Tabellenentgelte und die weiteren fixen Zulagen (entsprechend der Definition der Richtlinien) erfasst werden, die gewichteten Entgelte pro Berufsgruppe sowie insgesamt werden dann automatisch errechnet.

Die Microsoft-Excel-Datei kann hier über den SysPra-Shop zum Preis von 29,75 € (brutto) erworben werden.

Das nächste Webinar zu diesem Thema mit dem Titel „GVWG: Pflegereform und das eigene Entgeltniveau berechnen“ (Preis inkl. der Microsoft Excel-Datei) findet am 25.02.2022. Anmeldung hier.

Kostenvoranschlagsrechner für die Jahre 2021 – 2022 aktualisiert

Ab sofort finden Sie in unserem Shop die aktualisierten Kostenvoranschlagsrechner für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Sie gibt es für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen und gelten für die Jahre 2021 – 2022.

Die neuen Pflegesachleistungsbeträge ab dem Jahr 2022 sind berücksichtigt.

Hier eine kurze Beschreibung:

Kann man einen Kostenvoranschlag sofort beim Kunden erstellen und ausrechnen, erspart man sich in der Regel einen zweiten Besuch. Die SysPra-Kostenvoranschläge stellen die Leistungen pro Woche dar, wobei jeder Tag in fünf Tageszeiten unterteilt ist. Sie basieren auf den „Formularen Häusliche Krankenpflege“, die bereits 1996 veröffentlicht wurden und haben sich seitdem in vielen Varianten in der Praxis bewährt.

E-Book Auflage des Buches zum GVWG ist fertig

Es ist fertig, zumindest als E-Book.

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz bringt massive Veränderungen für die Refinanzierung der Personalkosten. Bis zum 28. Februar 2022 müssen Ambulante Pflegedienste melden, welchem Tarifwerk sie sich anschließen. Ohne einen Nachweis droht der Verlust des Versorgungsvertrages.

Verschaffen Sie sich jetzt Zeit für Ihre Planung! Informieren Sie sich vorab zu diesem wichtigen Thema per eBook. Sobald die zum Gesetz gehörende Durchführungsverordnung verabschiedet ist, erhalten Sie als eBook-Käufer das aktualisierte Handbuch kostenfrei im Doppelpack: Aktuelles eBook plus gedrucktes Handbuch.

Neben dem GVWG werden weitere aktuelle Gesetze analysiert und kommentiert. Pflegeexperte Andreas Heiber bringt auf den Punkt, wie sie sich auf die Ambulante Pflege auswirken. Vom PDSG, IPReG bis zum DVPMG.

Profitieren auch Sie von diesem Praxiskommentar. Damit Sie als Führungskraft den Überblick behalten. Damit Sie wissen, was schon jetzt zu planen, umzusetzen und zu steuern ist.

Hier finden Sie das E-Book im Vincentz-Shop

3. Auflage des Handbuch Einsatzplanung erschienen

Die dritte, komplett überarbeitete Ausgabe des Buches ist im Dezember 2020 erschienen.

Das Handbuch stellt den kompletten Prozess der Einsatzplanung vom Leistungsauftrag über die Dienstplangestaltung und Soll-Tourenplanung bis zur Soll-Ist-Korrektur aller Bereiche vor.

Ganz speziell auf die Bedürfnisse der Häuslichen Pflege ausgerichtet, immer in der Verzahnung von theoretischem Basiswissen und praktischer Umsetzbarkeit im Arbeitsalltag.

Das Buch können Sie über unser im Shop bestellen: https://blog.syspra.de/shop/

4. Auflage des Buches ist fertig

Es ist fertig: Mitten im Sommer, coronabedingt mit Kurzarbeit etc. etwas später, nun endlich da: die insgesamt vierte Auflage des Buchs „Kostenrechnung und Vergütungsverhandlungen“;

Mit vielen Ergänzungen und Neuerungen zu vorherigen Auflage, mit einer ausführlichen Diskussion des ‚Gewinn‘-Urteils des BSG und vielen praktischen Hinweisen.

Hier finden Sie das Buch in unserem SysPra-Shop

Kostenfreie Werkzeuge

Liebe Leserinnen und Leser unseres Blogs,

in den nächsten Wochen werden wir sukzessive alle unsere kostenfreien Werkzeuge, die wir im Laufe der Jahre entwickelt haben, hier in unserem Shop zum Herunterladen bereitstellen.

Hierfür gibt es dann eine eigene Kategorie „kostenfrei„.

Bitte gedulden Sie sich noch einen Augenblick und schauen Sie immer mal wieder im Blog/Shop vorbei.