Ermittlung eigenes Entgeltniveau – Version 3
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SysPra Arbeitshilfe zur „Ermittlung des eigenen Entgeltniveaus“ in Form einer Microsoft Excel-Tabelle. Die weitere Beschreibung finden Sie untenstehend.
Version 3
Die Tabelle enthält eine Kurzanleitung. Eine Hotline in Zusammenhang mit der Tabelle bieten wir nicht an und können auch keine Nachfragen dazu beantworten.
Beschreibung
Das eigene Entgeltniveau: der Schlüssel für die weitere Entscheidung
Die Richtlinien zur Zulassung ( § 72) und zur Vergütung (§ 82c) sind nun ebenso veröffentlicht wie die Werte zu den regionalen Entgeltniveaus.
Alle Pflegeeinrichtung müssen sich nun zwischen 3 Varianten entscheiden:
Alle mit abgeschlossenen Tarifverträgen oder an entsprechende kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Einrichtungen haben entweder ihren Vertrag schon gemeldet (bei der Abfrage der Vergleichswerte) oder melden diesen nach (Variante 1). Mehr ist dann nicht zu tun!
Alle anderen Einrichtungen müssen sich entscheiden, ob sie sich an der Lohnstruktur eines vorhandenen Tarifwerkes anlehnen (Variante 2) oder ob sie (nur) die regionalen Untergrenzen zur Mindestvergütung einhalten. Für die Refinanzierung beider Varianten ist zusätzlich die Obergrenze des regionalen Entgeltniveaus entscheidend.
Deshalb müssen diese Einrichtungen erst einmal selbst ermitteln, wo sie mit ihren Vergütungen denn überhaupt liegen. Dabei muss die Ermittlung der Entlohnung nach den Regeln der Richtlinien erfolgen, um so das dann vergleichbare eigene Entgeltniveau zu errechnen. Erst dann kann entschieden werden, ob eine Anlehnung an einen Tarifvertrag oder die Einhaltung der Grenzwerte verbindlich an die Pflegekassen gemeldet wird.
Leider kann man die benötigten Zahlen nicht einfach aus der Lohnabrechnung ermitteln, weil es hier nicht um die Ist-Zahlen, sondern um die aufgrund der Arbeitsverträge definierten Vergütungen geht. Auch werden nicht alle Vergütungsbestandteile für die Vergleichswerte berücksichtigt.
Diese SysPra Arbeitshilfe ist ein Microsoft-Excel-Tool um die nötigen Vergleichsdaten zu ermitteln. Hier müssen je Berufsgruppe die Tabellenentgelte und die weiteren fixen Zulagen (entsprechend der Definition der Richtlinien) erfasst werden, die gewichteten Entgelte pro Berufsgruppe sowie insgesamt werden dann automatisch errechnet.
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