Finanzierung der Schnelltests

Die Testverordnung des Bundes sieht vor, dass auch Pflegedienste Schnelltests durchführen und abrechnen dürfen. Dabei ist die Refinanzierung über den Schutzschirm aber nur mit Fixbeträge geregelt, die unter Umständen nicht den realen Aufwand refinanzieren. Wie dies geregelt ist, zeigt das aktuelle Video zur Teststrategie. Anders als in der aktuellen Carekonkret vom 20.11.20 am Beispiel der APD Gelsenkirchen dargestellt (der Beitrag wurde vor Verabschiedung der Kostenerstattungs-Festlegungen TestV geschrieben) wird nicht die reale Durchführungszeit finanziert, sondern pro Testung nur 9 €. Auch sollte man bei der Aufstellung des eigenen Testkonzepts bedenken, ob man für die Umsetzung auch genügend Personal hat!