Vincentz Network hat heute freundlicherweise den „Arbeitsentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegereformgesetz) veröffentlicht!
Nach dem ersten Lesen denke ich nur noch an Bill Murray: da taucht alt Bekanntes (wie die Pflicht: Zeitabrechnung und Leistungskomplexe im Pflegevertrag gegeüberzustellen) auf neben neuen verwirrenden Regelungen zum gemeinsamen Budget der Verhinderungs- und Kurzeitpflege etc.
Im Vorteil sind meine treuen Leserinnen und Leser, die meine alten Bücher nicht wegwerfen, denn der Kommentar zum Vergleich Zeit/LK kann ich nun direkt aus dem 2012er zum PNG übernehmen.
Überhaupt: das Beratungshandbuch muss nun noch dicker werden und wer auf Anhieb die verschiedenen Konstellationen der Verhinderungspflege fehlerfrei erklären kann, der bekommt einen Orden!
Noch ist es ein Arbeitsentwurf, der hoffentlich noch deutlich bereinigt wird um viele bürokratischen Ideen, die kaum umzusetzen sind. So zum Beispiel die Tarifbindung bzw. Bindung an ein räumliches Tarifniveau (die nicht dementen Leserinnen und Leser erinnern sich: die ‚ortsübliche‘ Vergütung als Reflex auf ein BSG-Urteil wurde schon vor fast 20 Jahren eingeführt und ist auch nicht umsetzbar).
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Arbeitsentwurf nur ein Diskussionspapier darstellt, das im Laufe des Verfahrens alle Auswüchse verlieren wird, die weder praktikabel umsetzbar noch inhaltlich nachvollziehbar sind!