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Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 2 Häusliche Krankenpflege am 26.02.2021

Die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach §§ 37 werden im ärztlichen Auftrag durchgeführt. Trotz der klar definierten Abläufe, die in der Richtlinie Häusliche Krankenpflege zwischen Krankenkassen und Ärzten vereinbart wurden, gibt es bei diesen Leistungen ständig Reibungspunkte mit den Krankenkassen.

Das fängt an bei der Frage, ob nicht auch andere diese Leistungen übernehmen können. Die Inhalte der Verordnungen sind ebenfalls genauso ein Diskussionspunkt mit den Krankenkassen wie die Fristen zur Genehmigung und der tatsächliche Ablauf bis hin zum Umgang mit Rechenzentren.

Diese und viele weitere Fragen und Missverständnisse rund um die Leistung der Häuslichen Krankenpflege sind Thema der Ringvorlesung: Update Beratungswissen: Häusliche Krankenpflege das am 26.02.2021 stattfindet. Mehr Informationen dazu hier https://www.syspra.de/seminare-workshops#c384

Was zahlt die Barmer dafür?

Meinungsartikel zum Projekt „oscare“ der Barmer und Beitrag von Philipp Seifert in der CareKonkret (CK) vom 22.05.2020

Die Barmer bietet Pflegediensten an, die Verordnungen Häuslicher Krankenpflege in digitaler Form über das Portal „oscare“ bei der Barmer einzureichen, darüber hat die CK mit einem Meinungsartikel von Philipp Seifert in der letzten Ausgabe berichtet. Seifert fragt zurecht, warum nur die Barmer so etwas anbietet, aber die anderen 104 aktuell vorhandenen gesetzlichen Krankenkassen nicht. Gleichzeitig kritisiert er zu Recht die Ansicht der Kasse, der Pflegedienst wäre derjenige, der für den reibungslosen Ablauf des Verordnungsmanagements zuständig wäre. Die Barmer ködert die Pflegedienste damit, dass digital eingereichte Verordnungen besonders schnell bearbeitet werden würden.

Das ist ein toller Versuch, die Erfassungsarbeit dem Pflegedienst aufzubürden und selbst Kosten zu sparen. Denn wer soll das alles erfassen, was im Regelfall als Papierversion in unterschiedlichster Qualität von den Ärzten kommt? Natürlich der Pflegedienst. Und warum eigentlich? Ein Blick ins Gesetz und in die Bundesrahmenempfehlung klärt schnell auf, dass selbst bei verfristeter Einrichtung der Verordnung diese von der Kasse bei Vorliegen der Notwendigkeit zu bezahlen ist. Und allemal klar ist nach § 6 Abs. 6 der HKP-Verordnung, dass bis zum Eingang der Ablehnung die Krankenkasse in der Zahlungspflicht ist. Warum soll der Pflegedienst ein Interesse haben, dass die Kassen etwas schneller bearbeiten? Und warum soll die digitale Erfassung, die ansonsten die Krankenkasse machen muss, vom Pflegedienst kostenfrei übernommen werden?

Immer, wenn Rahmenbedingungen verändert werden, beispielsweise wenn in
Sachsen oder Niedersachsen bestimmte Behandlungspflegen nicht mehr nur durch Fachkräfte erbracht werden müssen, kürzen die Kassen sofort die Vergütungen, weil ja die Kosten reduziert sind. Warum nicht umgekehrt auch hier: wenn die Pflegedienste die Erfassungsarbeit der Krankenkassen übernehmen, müsste die Barmer auch bereit sein, hier mehr zu bezahlen oder? Und wer bezahlt die entsprechende Schnittstelle zur Software, die bisher kaum ein Anbieter zertifiziert hat? Auch die Barmer?

Das „Schönste“ des Barmerangebots zum Schluss: Pflegedienste müssten dann auch nicht mehr die genehmigte Papierversion der Verordnung mit der Abrechnung einreichen: wie unsinnig bisher die Arbeitsabläufe bei den Kassen sind, zeigt sich daran, dass man trotz digitaler Abrechnung immer noch analoge Belege schicken muss und sogar die, die die Kasse schon digital hat!