Endlich hat der Gesetzgeber auch für die Pflegeversicherung verbindliche Fristen eingeführt für die Bewilligung von Anträgen zu Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Und wie man die Hinweise aus dem Einstufungsgutachten strategisch nutzen kann, ist ebenfalls Thema im dritten Baustein unserer Ringvorlesung „Update Beratungswissen“, die am Freitag, dem 5.3. stattfindet. Infos und Anmeldung unter https://blog.syspra.de/…/ringvorlesung-beratungswissen-b3-…/