Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 1 Kostenerstattungsleistungen am 19.02.2021

Muss man eigentlich Verhinderungspflege beantragen? Eine einfache Frage und viele Missverständnisse:
– Man muss die Leistung (Kostenerstattung) beantragen! Aber dafür gibt es kein festgelegtes Formular.
– Man muss die Leistung nicht vorher beantragen: wie kann man denn eine Krankheit oder einen Unfall vorher wissen? Oder woher weiß man die Höhe der Leistungen, wenn der Pflegedienst noch keine Rechnung gestellt hat?
– Muss die Pflegeperson genannt werden? Natürlich muss die Pflegeperson, die vertreten werden soll, benannt werden (wenn sie der Pflegekasse nicht schon bekannt ist). Aber auch eine bisher nicht bekannte Pflegeperson kann jederzeit hier ’nachgemeldet‘ werden!
– Was spielt es für eine Rolle, wenn die Nachbarin, die die Verhinderungspflege für den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 übernimmt, 450 € oder 600 € abrechnet?

Diese und viele weitere Fragen und Missverständnisse rund um die Leistung der Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag sind Thema der Ringvorlesung: Update Beratungswisse: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen, das am 19.02.2021 stattfindet. Mehr Informationen dazu hier https://www.syspra.de/seminare-workshops#c384

Das war so zu erwarten!

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen an den Bundestag geleitet (Drucksache 19/26545).

Das sind die wesentlichen Punkte für die ambulante Pflege zusammengefasst:

  • Die Qualitätsprüfungen als Regelprüfungen sollen vom Okober 2020 bis Dezember 2021 einmal durchgeführt werden, soweit es die konkrete epidemische Lage es zulässt. Dazu beschließen die Spitzenverbände der Pflegekassen und des MDK eine entsprechende Empfehlung.
  • Die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI können auf Wunsch der Versicherten nun befristet bis Ende Juni 2021 auch digital durchgeführt werden.
  • Die Regelungen zur Refinanzierung von Mindereinnahmen im Rahmen des Schutzschirms nach § 150 werden massiv reduziert: nur noch bei von Behörden angewiesenen Maßnahmen (z.B. reduzierte Belegung in der Tagespflege) können Mindereinnahmen erstattet werden. Ambulant dürfte sich diese Veränderung kaum auswirken, da Mindereinnahmen ambulant schwer zu begründen waren und auch die Nachfragen nach ersten Irritationen im Frühjahr letzten Jahres wieder schnell gestiegen ist. Auch mussten und müssen bei der Beantragung der Mindereinnahmen immer auch die ersparten Kosten (insbesondere die ersparten Personalkosten abgezogen werden).
  • Die bisher nicht ausgeschöpften Entlastungsleistungen aus 2019 und 2020 können bis einschließlich September 2021 noch verbraucht werden. Dies dürfte hier aber die letzte ‚Verlängerung‘ sein, so dass die Pflegedienste hier systematisch diese Leistungen nutzen sollten.

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren dazu gerade erst begonnen hat, kann man davon ausgehen, dass zumindest die ambulanten Punkte so verabschiedet werden. Die jetzigen Regelungen waren zu erwarten und zeigen, dass die Sonderregelungen zur epidemischen Lage auf Sicht auslaufen werden.

Neues Konzept: Ringvorlesung

Die Idee der Ringvorlesung ist folgende:

  • Es gibt einzelne, in sich abgeschlossene Bausteine, die im Laufe des Jahres mehrfach angeboten werden. Wenn man in der ersten Runde an einzelnen Terminen keine Zeit hat, kann man das Thema später im Jahr auch wählen.
  • Alle Bausteine zusammen haben das Thema dann umfassend dargestellt.

Wir beginnen mit dem Themenbereich Beratung. Unter dem Titel: Update Beratungswissen werden alle wesentlichen Themen/Leistungen aus der Pflegeversicherung, der ergänzenden Sozialhilfe und der Häuslichen Krankenpflege (Krankenversicherung) behandelt. Der erste Ring mit 5 verschiedenen Themen wird im ersten Quartal 2021 abgeschlossen sein, der nächste Ring startet dann Ende April. Mehr dazu unter Seminare und Workshops.

Auf die richtige Kontierung kommt es an!

Warum soll man sich auch noch darum kümmern, wie gebucht wird? Dafür hat man doch jemand in der Finanzbuchhaltung oder eben den Steuerberater!

Der Zusammenhang ist einfach hergestellt: die richtigen Preise über Einzelverhandlungen kann nur erreichen, wer eine aussagekräftige Kostenrechnung hat. Und diese setzt eine differenzierte Kontierung voraus.
Die meiste Arbeit bei der Führung von Einzelverhandlungen haben wir immer bei der Vorbereitung, denn meist muss erst mal ‚aufgeräumt‘ und neu sortiert (kontiert) werden. Und dabei findet man viele Überraschungen!
Meine Lieblingstestfrage an den Steuerberater/Buchhalter etc. ist daher: „Kommen wir mit den (in den meisten Bundesländern) weiterberechneten Investitionskosten hin oder müssen wir die erhöhen?“ Fünf Sterne und ein 😀 bekommen die, die die Frage verstanden haben und nach einer kurzen Weile mit der Antwort kommen.
Aber meist fängt dann die Aufklärung an, was Investitionskosten nach SGB XI überhaupt sind, wer sie bezahlen muss und wie man sie abgrenzt usw.
Daher hat das erste SysPra-Webinar, dass ich am 29.01.2020 durchführe, genau die Kontierung zum Thema!

Mehr dazu auf unserer Seite: https://www.syspra.de/seminare-workshops

Finanzierung der Schnelltests

Die Testverordnung des Bundes sieht vor, dass auch Pflegedienste Schnelltests durchführen und abrechnen dürfen. Dabei ist die Refinanzierung über den Schutzschirm aber nur mit Fixbeträge geregelt, die unter Umständen nicht den realen Aufwand refinanzieren. Wie dies geregelt ist, zeigt das aktuelle Video zur Teststrategie. Anders als in der aktuellen Carekonkret vom 20.11.20 am Beispiel der APD Gelsenkirchen dargestellt (der Beitrag wurde vor Verabschiedung der Kostenerstattungs-Festlegungen TestV geschrieben) wird nicht die reale Durchführungszeit finanziert, sondern pro Testung nur 9 €. Auch sollte man bei der Aufstellung des eigenen Testkonzepts bedenken, ob man für die Umsetzung auch genügend Personal hat!

4. Auflage des Buches ist fertig

Es ist fertig: Mitten im Sommer, coronabedingt mit Kurzarbeit etc. etwas später, nun endlich da: die insgesamt vierte Auflage des Buchs „Kostenrechnung und Vergütungsverhandlungen“;

Mit vielen Ergänzungen und Neuerungen zu vorherigen Auflage, mit einer ausführlichen Diskussion des ‚Gewinn‘-Urteils des BSG und vielen praktischen Hinweisen.

Hier finden Sie das Buch in unserem SysPra-Shop