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Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 1 Kostenerstattungsleistungen am 19.02.2021

Muss man eigentlich Verhinderungspflege beantragen? Eine einfache Frage und viele Missverständnisse:
– Man muss die Leistung (Kostenerstattung) beantragen! Aber dafür gibt es kein festgelegtes Formular.
– Man muss die Leistung nicht vorher beantragen: wie kann man denn eine Krankheit oder einen Unfall vorher wissen? Oder woher weiß man die Höhe der Leistungen, wenn der Pflegedienst noch keine Rechnung gestellt hat?
– Muss die Pflegeperson genannt werden? Natürlich muss die Pflegeperson, die vertreten werden soll, benannt werden (wenn sie der Pflegekasse nicht schon bekannt ist). Aber auch eine bisher nicht bekannte Pflegeperson kann jederzeit hier ’nachgemeldet‘ werden!
– Was spielt es für eine Rolle, wenn die Nachbarin, die die Verhinderungspflege für den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 übernimmt, 450 € oder 600 € abrechnet?

Diese und viele weitere Fragen und Missverständnisse rund um die Leistung der Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag sind Thema der Ringvorlesung: Update Beratungswisse: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen, das am 19.02.2021 stattfindet. Mehr Informationen dazu hier https://www.syspra.de/seminare-workshops#c384