Corona-Clips 3: Prämie für die Altenpflege
Hier ist das 3. Video in der Reihe Corona-Clips von SysPra, diesmal zur Prämie für die Altenpflege!
Was sind Minderein-nahmen nach § 150?
Im Rahmen des Schutzschirms nach § 150 SGB XI kann man ja sowohl den Personalmehraufwand als auch Sachkosten, die pandemiebedingt angefallen sind, von der Pflegekasse erstattet bekommen. Darüberhinaus gibt es die Erstattung von Mindereinnahmen. Dabei muss man sich klar machen, was hier tatsächlich nur dargestellt werden kann: es geht nur um die Mindereinnahmen, denen reale Kosten gegenüber stehen. Dazu ein Beispiel aus der Tagespflege: Die Beispieltagespflege hat jetzt wieder für eine stark reduzierte Besucherzahl (4 statt 12) geöffnet. Aber die Kosten (insbesondere Personalkosten) sind in der gleichen Höhe angefallen wie bei einer Vollbelegung. In diesem Fall wäre der Ausgleich der Mindereinnahmen für die Refinanzierung der Personalkosten nötig und entsprechend zu beantragen.
In der Ambulanten Pflege ist die Beantragung von Mindereinnahmen zum Ausgleich gleichbleibend hoher Kosten deshalb schwierig, weil im Regelfall die Pflegemitarbeiter mit Arbeitszeitkonten oder auf Stundenbasis arbeiten/bezahlt werden. Fallen Einsätze aus, werden diese Stunden nicht bezahlt, sondern die Mitarbeiter gehen ins Frei. Dann entfällt aber die Grundlage für die Refinanzierung von Mindereinnahmen, denn die allermeisten Kosten sind ja auch nicht angefallen! Nur für den Fall, das tatsächlich Personalkosten in voller Höhe anfallen, ist der Ausgleich von Mindereinnahmen nachvollziehbar. Unter Umständen könnte man für die den gleichbleibenden Leitungsaufwandes eine Refinanzierung über Mindereinnahmen andenken: dann müssten aber die ersparten Pflegepersonalkosten davon abgezogen werden. Wie ich es schon im Video ausgeführt habe: die Beantragung von Mindereinnahmen ambulant ist ein schwieriges Thema!
Was zahlt die Barmer dafür?
Meinungsartikel zum Projekt „oscare“ der Barmer und Beitrag von Philipp Seifert in der CareKonkret (CK) vom 22.05.2020
Die Barmer bietet Pflegediensten an, die Verordnungen Häuslicher Krankenpflege in digitaler Form über das Portal „oscare“ bei der Barmer einzureichen, darüber hat die CK mit einem Meinungsartikel von Philipp Seifert in der letzten Ausgabe berichtet. Seifert fragt zurecht, warum nur die Barmer so etwas anbietet, aber die anderen 104 aktuell vorhandenen gesetzlichen Krankenkassen nicht. Gleichzeitig kritisiert er zu Recht die Ansicht der Kasse, der Pflegedienst wäre derjenige, der für den reibungslosen Ablauf des Verordnungsmanagements zuständig wäre. Die Barmer ködert die Pflegedienste damit, dass digital eingereichte Verordnungen besonders schnell bearbeitet werden würden.
Das ist ein toller Versuch, die Erfassungsarbeit dem Pflegedienst aufzubürden und selbst Kosten zu sparen. Denn wer soll das alles erfassen, was im Regelfall als Papierversion in unterschiedlichster Qualität von den Ärzten kommt? Natürlich der Pflegedienst. Und warum eigentlich? Ein Blick ins Gesetz und in die Bundesrahmenempfehlung klärt schnell auf, dass selbst bei verfristeter Einrichtung der Verordnung diese von der Kasse bei Vorliegen der Notwendigkeit zu bezahlen ist. Und allemal klar ist nach § 6 Abs. 6 der HKP-Verordnung, dass bis zum Eingang der Ablehnung die Krankenkasse in der Zahlungspflicht ist. Warum soll der Pflegedienst ein Interesse haben, dass die Kassen etwas schneller bearbeiten? Und warum soll die digitale Erfassung, die ansonsten die Krankenkasse machen muss, vom Pflegedienst kostenfrei übernommen werden?
Immer, wenn Rahmenbedingungen verändert werden, beispielsweise wenn in
Sachsen oder Niedersachsen bestimmte Behandlungspflegen nicht mehr nur durch Fachkräfte erbracht werden müssen, kürzen die Kassen sofort die Vergütungen, weil ja die Kosten reduziert sind. Warum nicht umgekehrt auch hier: wenn die Pflegedienste die Erfassungsarbeit der Krankenkassen übernehmen, müsste die Barmer auch bereit sein, hier mehr zu bezahlen oder? Und wer bezahlt die entsprechende Schnittstelle zur Software, die bisher kaum ein Anbieter zertifiziert hat? Auch die Barmer?
Das „Schönste“ des Barmerangebots zum Schluss: Pflegedienste müssten dann auch nicht mehr die genehmigte Papierversion der Verordnung mit der Abrechnung einreichen: wie unsinnig bisher die Arbeitsabläufe bei den Kassen sind, zeigt sich daran, dass man trotz digitaler Abrechnung immer noch analoge Belege schicken muss und sogar die, die die Kasse schon digital hat!
Corona-Clips 2: der Schutzschirm nach § 150 SGB XI
In der Reihe der Corona-Clips habe ich das nächste Video fertig: es geht um den Schutzschirm nach § 150 SGB XI zur Refinanzierung pandemiebedingter Mehrkosten und/oder Minderausgaben.
Corona-Prämie: keine Panik!
Die Corona-Prämie wirft ihren Schatten voraus: es gibt Spekulationen, wie das alles gemacht werden soll und ob die Dienste sie vorfinanzieren müssen: dazu schon mal vorweg ganz knapp die wesentlichen Fakten:
Die Prämie erhalten nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die drei Monate (ab März) gearbeitet haben.
Also kann der Arbeitgeber frühestens Anfang Juni die ersten identifizieren, die die Prämien bekommen können. Diese Daten werden dann an die zuständige Pflegekasse gesendet, die bis Juli die Prämiensummen auszahlen, die der Pflegedienst erst dann mit der nächsten Lohnabrechnung weiterleiten muss. Also genug Zeit, um in Ruhe sich vorzubereiten!
Demnächst wird es hierzu auch ein Video geben, aber vorher kommt das Thema zur Erstattung von Mehr/Minderausgaben nach § 150!
SysPra-Corona-Clips 1: Beratungsbesuche
Beratungsbesuche nach § 37.3 – Wenn nicht jetzt, wann dann?
Beratungsbesuche nach § 37.3 können gemäß § 148 SGB XI ausgesetzt werden, aber ist das auch sinnvoll? Die gesetzliche Ausnahmeregelung, die Kommunikation und der praktische Umgang des Pflegedienstes.
Die Förderprogramme des PpSG’s
Die Förderprogramme zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit wurden 2019 in der Pflegeversicherung eingeführt. Auch wenn sie nur Teilfinanzierungen bieten, können sie doch helfen, ambulante Pflegedienste besser digital auszustatten und Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu entwickeln und umzusetzen. Dazu werde ich thematisch auch noch die Schutzschirmförderung nach § 150 SGB Xi behandeln, auch in Abgrenzung der beiden anderen Fördermöglichkeiten.
Ein Webinar der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. , die Anmeldung über folgenden Link https://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/fortbildungen/1326-foerderprogramme

Webinar: Krisenmanagement im ambulanten Pflegedienst
Der richtige Leitspruch für die heutige Zeit!
„Keep calm and carry on“ stammt als Plakat aus England im zweiten Weltkrieg.
Für die ambulante Pflege scheint mir das das richtige Motto zu sein: „Bleib(t) ruhig und mach(t) weiter!“ Denn so besonders die Gesamtsituation ist, so bleibt vieles doch alltäglich für die Pflegedienste.
Der Leitspruch schließt meinen Vortrag ab, den ich im Rahmen eines webinars bei Vincentz morgen halten werde (mehr dazu: http://www.haeusliche-pflege.net/…/Webinar-Krisenmanagement…).