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Ringvorlesung Update Beratungswissen Teil 1 Kostenerstattungsleistungen am 19.02.2021

Muss man eigentlich Verhinderungspflege beantragen? Eine einfache Frage und viele Missverständnisse:
– Man muss die Leistung (Kostenerstattung) beantragen! Aber dafür gibt es kein festgelegtes Formular.
– Man muss die Leistung nicht vorher beantragen: wie kann man denn eine Krankheit oder einen Unfall vorher wissen? Oder woher weiß man die Höhe der Leistungen, wenn der Pflegedienst noch keine Rechnung gestellt hat?
– Muss die Pflegeperson genannt werden? Natürlich muss die Pflegeperson, die vertreten werden soll, benannt werden (wenn sie der Pflegekasse nicht schon bekannt ist). Aber auch eine bisher nicht bekannte Pflegeperson kann jederzeit hier ’nachgemeldet‘ werden!
– Was spielt es für eine Rolle, wenn die Nachbarin, die die Verhinderungspflege für den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 übernimmt, 450 € oder 600 € abrechnet?

Diese und viele weitere Fragen und Missverständnisse rund um die Leistung der Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag sind Thema der Ringvorlesung: Update Beratungswisse: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen, das am 19.02.2021 stattfindet. Mehr Informationen dazu hier https://www.syspra.de/seminare-workshops#c384

Neues Konzept: Ringvorlesung

Die Idee der Ringvorlesung ist folgende:

  • Es gibt einzelne, in sich abgeschlossene Bausteine, die im Laufe des Jahres mehrfach angeboten werden. Wenn man in der ersten Runde an einzelnen Terminen keine Zeit hat, kann man das Thema später im Jahr auch wählen.
  • Alle Bausteine zusammen haben das Thema dann umfassend dargestellt.

Wir beginnen mit dem Themenbereich Beratung. Unter dem Titel: Update Beratungswissen werden alle wesentlichen Themen/Leistungen aus der Pflegeversicherung, der ergänzenden Sozialhilfe und der Häuslichen Krankenpflege (Krankenversicherung) behandelt. Der erste Ring mit 5 verschiedenen Themen wird im ersten Quartal 2021 abgeschlossen sein, der nächste Ring startet dann Ende April. Mehr dazu unter Seminare und Workshops.

Auf die richtige Kontierung kommt es an!

Warum soll man sich auch noch darum kümmern, wie gebucht wird? Dafür hat man doch jemand in der Finanzbuchhaltung oder eben den Steuerberater!

Der Zusammenhang ist einfach hergestellt: die richtigen Preise über Einzelverhandlungen kann nur erreichen, wer eine aussagekräftige Kostenrechnung hat. Und diese setzt eine differenzierte Kontierung voraus.
Die meiste Arbeit bei der Führung von Einzelverhandlungen haben wir immer bei der Vorbereitung, denn meist muss erst mal ‚aufgeräumt‘ und neu sortiert (kontiert) werden. Und dabei findet man viele Überraschungen!
Meine Lieblingstestfrage an den Steuerberater/Buchhalter etc. ist daher: „Kommen wir mit den (in den meisten Bundesländern) weiterberechneten Investitionskosten hin oder müssen wir die erhöhen?“ Fünf Sterne und ein 😀 bekommen die, die die Frage verstanden haben und nach einer kurzen Weile mit der Antwort kommen.
Aber meist fängt dann die Aufklärung an, was Investitionskosten nach SGB XI überhaupt sind, wer sie bezahlen muss und wie man sie abgrenzt usw.
Daher hat das erste SysPra-Webinar, dass ich am 29.01.2020 durchführe, genau die Kontierung zum Thema!

Mehr dazu auf unserer Seite: https://www.syspra.de/seminare-workshops

Die Förderprogramme des PpSG’s

Die Förderprogramme zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit wurden 2019 in der Pflegeversicherung eingeführt. Auch wenn sie nur Teilfinanzierungen bieten, können sie doch helfen, ambulante Pflegedienste besser digital auszustatten und Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu entwickeln und umzusetzen. Dazu werde ich thematisch auch noch die Schutzschirmförderung nach § 150 SGB Xi behandeln, auch in Abgrenzung der beiden anderen Fördermöglichkeiten.

Ein Webinar der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. , die Anmeldung über folgenden Link https://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/fortbildungen/1326-foerderprogramme

Webinar: Krisenmanagement im ambulanten Pflegedienst

Der richtige Leitspruch für die heutige Zeit!
„Keep calm and carry on“ stammt als Plakat aus England im zweiten Weltkrieg.
Für die ambulante Pflege scheint mir das das richtige Motto zu sein: „Bleib(t) ruhig und mach(t) weiter!“ Denn so besonders die Gesamtsituation ist, so bleibt vieles doch alltäglich für die Pflegedienste.
Der Leitspruch schließt meinen Vortrag ab, den ich im Rahmen eines webinars bei Vincentz morgen halten werde (mehr dazu: http://www.haeusliche-pflege.net/…/Webinar-Krisenmanagement…).