Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im vierten Quartal 2022

Die vierte Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im November 2022: hier sind die Termine für den vierten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 04.11.2022 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 11.11.2022 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 18.11.2022 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 25.11.2022 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 02.12.2022 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

Ermittlung eigenes Entgeltniveau

Das eigene Entgeltniveau: der Schlüssel für die weitere Entscheidung

Die seit vier Monaten erwarteten Richtlinien zur Zulassung ( 72) und zur Vergütung (§ 82c)  sind nun endlich veröffentlicht und viele Fragen offen. Es sind sogar schon die Werte zum regionalen Entgeltniveau da. Immerhin ist der verbindliche Meldetermin mit dem 28.2. zwar (formal) geblieben, Meldungen bis zum 31.3. werden aber netterweise berücksichtigt!

Alle Pflegeeinrichtung müssen sich nun zwischen 3 Varianten entscheiden:

Alle mit abgeschlossenen Tarifverträgen oder an entsprechende kirchliche Arbeitsrechtsregelungen  gebundene Einrichtungen haben entweder ihren Vertrag schon gemeldet (bei der Abfrage der Vergleichswerte) oder melden diesen nach (Variante 1). Mehr ist dann nicht zu tun!

Alle anderen Einrichtungen müssen sich entscheiden, ob sie sich an der Lohnstruktur eines vorhandenen Tarifwerkes anlehnen (Variante 2) oder ob sie (nur) die regionalen Untergrenzen zur Mindestvergütung einhalten. Für die Refinanzierung beider Varianten ist zusätzlich die Obergrenze des regionalen Entgeltniveaus entscheidend. Deshalb müssen diese Einrichtungen erst einmal selbst ermitteln, wo sie mit ihren Vergütungen denn überhaupt liegen. Dabei muss die Ermittlung der Entlohnung nach den Regeln der Richtlinien erfolgen, um so das dann vergleichbare eigene Entgeltniveau zu errechnen.

Erst dann kann entschieden werden, ob eine Anlehnung an einen Tarifvertrag oder die Einhaltung der Grenzwerte verbindlich an die Pflegekassen gemeldet wird. Die Einhaltung der gemeldeten Entlohnung muss verbildlich erst ab 01.09.2022 erfolgen, in der Zwischenzeit muss im nächsten Schritt geprüft werden, ob und wie evtl. über Vergütungsverhandlungen die Refinanzierung sicher gestellt werden kann.

Leider kann man die benötigten Zahlen nicht einfach aus der Lohnabrechnung ermitteln, weil es hier nicht um die Ist-Zahlen, sondern um die aufgrund der Arbeitsverträge definierten Vergütungen geht. Auch werden nicht alle Vergütungsbestandteile für die Vergleichswerte berücksichtigt.

SysPra hat zur ersten Ermittlung ein Exceltool erstellt, um die nötigen Vergleichsdaten zu ermitteln. Hier müssen je Berufsgruppe die Tabellenentgelte und die weiteren fixen Zulagen (entsprechend der Definition der Richtlinien) erfasst werden, die gewichteten Entgelte pro Berufsgruppe sowie insgesamt werden dann automatisch errechnet.

Die Microsoft-Excel-Datei kann hier über den SysPra-Shop zum Preis von 29,75 € (brutto) erworben werden.

Das nächste Webinar zu diesem Thema mit dem Titel „GVWG: Pflegereform und das eigene Entgeltniveau berechnen“ (Preis inkl. der Microsoft Excel-Datei) findet am 25.02.2022. Anmeldung hier.

Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im zweiten Quartal 2022

Die zweite Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im Mai 2022: hier sind die Termine für den zweiten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 06.05.2022 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 13.05.2022 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 20.05.2022 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 03.06.2022 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 24.06.2022 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

Termine Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ im ersten Quartal 2022

Die erste Runde der Ringvorlesung „Update Beratungswissen“ startet im nächsten Jahr gleich im Januar: hier sind die Termine für den ersten Zyklus im Überblick:
B 1: Kostenerstattungsleistungen: Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen
nächster Termin: 14.01.2022 / Anmeldung: hier
B 2: Häusliche Krankenpflege: von der Verordnung bis zur Abrechnung
nächster Termin: 21.01.2022 / Anmeldung: hier
B 3: Einstufung und Pflegehilfsmittel: Strategische Fragen zum Einstufungssystem sowie die Verordnung von Pflegehilfsmittel
nächster Termin: 28.01.2022 / Anmeldung: hier
B 4: Sachleistungen SGB XI und Sozialhilfe: die anderen SGB XI-Leistungen und die Ergänzung der Hilfe zur Pflege SGB XII
nächster Termin: 04.02.2022 / Anmeldung: hier
B 5: Beratung und Pflegepersonen: Die Beratungsleistungen §§ 7a, 45, 37.3 richtig abgrenzen sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen
nächster Termin: 11.02.2022 / Anmeldung: hier

Hier finden Sie weitere Infos und auch Möglichkeiten zur Buchung der Ringvorlesungen.

Kostenvoranschlagsrechner für die Jahre 2021 – 2022 aktualisiert

Ab sofort finden Sie in unserem Shop die aktualisierten Kostenvoranschlagsrechner für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Sie gibt es für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen und gelten für die Jahre 2021 – 2022.

Die neuen Pflegesachleistungsbeträge ab dem Jahr 2022 sind berücksichtigt.

Hier eine kurze Beschreibung:

Kann man einen Kostenvoranschlag sofort beim Kunden erstellen und ausrechnen, erspart man sich in der Regel einen zweiten Besuch. Die SysPra-Kostenvoranschläge stellen die Leistungen pro Woche dar, wobei jeder Tag in fünf Tageszeiten unterteilt ist. Sie basieren auf den „Formularen Häusliche Krankenpflege“, die bereits 1996 veröffentlicht wurden und haben sich seitdem in vielen Varianten in der Praxis bewährt.

E-Book Auflage des Buches zum GVWG ist fertig

Es ist fertig, zumindest als E-Book.

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz bringt massive Veränderungen für die Refinanzierung der Personalkosten. Bis zum 28. Februar 2022 müssen Ambulante Pflegedienste melden, welchem Tarifwerk sie sich anschließen. Ohne einen Nachweis droht der Verlust des Versorgungsvertrages.

Verschaffen Sie sich jetzt Zeit für Ihre Planung! Informieren Sie sich vorab zu diesem wichtigen Thema per eBook. Sobald die zum Gesetz gehörende Durchführungsverordnung verabschiedet ist, erhalten Sie als eBook-Käufer das aktualisierte Handbuch kostenfrei im Doppelpack: Aktuelles eBook plus gedrucktes Handbuch.

Neben dem GVWG werden weitere aktuelle Gesetze analysiert und kommentiert. Pflegeexperte Andreas Heiber bringt auf den Punkt, wie sie sich auf die Ambulante Pflege auswirken. Vom PDSG, IPReG bis zum DVPMG.

Profitieren auch Sie von diesem Praxiskommentar. Damit Sie als Führungskraft den Überblick behalten. Damit Sie wissen, was schon jetzt zu planen, umzusetzen und zu steuern ist.

Hier finden Sie das E-Book im Vincentz-Shop

Webinarreihe zum Strukturmodell ambulant („SIS“)

Das im Rahmen des Projekts „Entbürokratisierte Pflegedokumenation“ entwickelte Strukturmodell „SIS“ sowie dessen Umsetzung ist Thema von drei Webinaren. Dabei wenden sich die drei Veranstaltungen an verschiedene Gruppen:

  • Am 22.9. startet der erste Termin: Strukturmodell Grundlagen ambulant als Überblicksveranstaltung für alle Interessierten.
  • Am 29.09. geht es unter dem Titel „SIS“ ambulant im Detail im Rahmen eines Workshops um die konkrete Umsetzung und Anwendung. Die Zielgruppe hier sind Anwender oder Einrichtigungen in der Einführungsphase.
  • Der Termin am 06.10. richtet sich als Anwendungsschulung vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft.

Ausführliche Informationen und Anmeldung über https://blog.syspra.de/product-category/webinare

Webinar „Kostenrechnung und Vergütungsverhandlung“

Um „Rechtliche und praktische Grundlagen der Vergütungsverhandlungen“ geht es (ebenfalls) am Freitag, den 30.04.2021 (von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr) im vierten Webinar zur Kostenrechnung und Vergütungsverhandlung.

Die neue Bundesrahmenempfehlung hat hier viele offene Punkte geklärt, so dass die Basis für zukünftige Einzelverhandlungen vorhanden ist.

Infos und Anmeldung: hier

Mehr zur Bundesrahmenempfehlung auch im aktuellen Artikel vom Referenten Andreas Heiber in der Häuslichen Pflege, Maiausgabe, ab Montag schon vorab zu lesen: hier.

Heute ist Murmeltiertag!

Vincentz Network hat heute freundlicherweise den „Arbeitsentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegereformgesetz) veröffentlicht!

Nach dem ersten Lesen denke ich nur noch an Bill Murray: da taucht alt Bekanntes (wie die Pflicht: Zeitabrechnung und Leistungskomplexe im Pflegevertrag gegeüberzustellen) auf neben neuen verwirrenden Regelungen zum gemeinsamen Budget der Verhinderungs- und Kurzeitpflege etc.

Im Vorteil sind meine treuen Leserinnen und Leser, die meine alten Bücher nicht wegwerfen, denn der Kommentar zum Vergleich Zeit/LK kann ich nun direkt aus dem 2012er zum PNG übernehmen.

Überhaupt: das Beratungshandbuch muss nun noch dicker werden und wer auf Anhieb die verschiedenen Konstellationen der Verhinderungspflege fehlerfrei erklären kann, der bekommt einen Orden!

Noch ist es ein Arbeitsentwurf, der hoffentlich noch deutlich bereinigt wird um viele bürokratischen Ideen, die kaum umzusetzen sind. So zum Beispiel die Tarifbindung bzw. Bindung an ein räumliches Tarifniveau (die nicht dementen Leserinnen und Leser erinnern sich: die ‚ortsübliche‘ Vergütung als Reflex auf ein BSG-Urteil wurde schon vor fast 20 Jahren eingeführt und ist auch nicht umsetzbar).

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Arbeitsentwurf nur ein Diskussionspapier darstellt, das im Laufe des Verfahrens alle Auswüchse verlieren wird, die weder praktikabel umsetzbar noch inhaltlich nachvollziehbar sind!