Webinar P1.3: GVWG: Pflegereform und die Umsetzung
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GVWG: Pflegereform und die Umsetzung
Demnächst muss jede Pflegeeinrichtung entweder einen einem gültigen Tarifvertrag bzw. einer entsprechenden kirchlichen Arbeitsrechtsregelung nachweisen, oder sich in der Höhe der Entgelte nach einem regional gültigen Tarifvertrag richten. Diese Verpflichtung wird nicht nur im Versorgungsvertrag festgeschrieben, was bei Nichteinhaltung zum Verlust der Zulassung führt, sondern die Wahl des ‚Referenztarifes‘ ist auch gleichzeitig die Grundlage/Höhe der von den Pflegekassen zu vergütenden Leistungen.
Im Webinar Anfang Januar werden wir das darstellen, was zu diesem Zeitpunkt bekannt ist und aufgrund dessen die Pflegeeinrichtungen ihre Vorbereitungen treffen sollten.
Inhalte in der untenstehenden Beschreibung
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Beschreibung
Webinar P1.3: GVWG: Die Umsetzung
Tarifähnliche Bezahlung in Höhe des regionalen Entgeltniveaus: Umsetzungsstand
Mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat die letzte Regierung noch versucht, eine tarifähnliche Bezahlung verpflichtend für alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland einzuführen. Die praktische Umsetzung muss nun durch die neue Regierung erfolgen, bei der allerdings das auch vorher mit federführende Arbeitsministerium weiterhin von der SPD geführt wird. Auch hat Herr Heil (Bundesarbeitsminister) in aktuellen Interviews davon gesprochen, dass er auch weiterhin einen allgemeingültigen Tarifvertrag für die Pflege einführen möchte.
Im Gesetz wurden mit dem 30.09. 2021 relativ kurze Fristen für die Verabschiedung der wichtigen Richtlinien zur Definition der tarifähnlichen Vergütung sowie dem regionalen Entgeltniveau und dessen Refinanzierung vereinbart; aber die zuständigen Ministerien haben den Entwürfen bis Mitte Dezember noch nicht zugestimmt bzw. diese verabschiedet. Trotzdem steht der Meldetermin vom 28. Februar weiterhin fest.
Im Webinar Anfang Januar werden wir das darstellen, was zu diesem Zeitpunkt bekannt ist und aufgrund dessen die Pflegeeinrichtungen ihre Vorbereitungen treffen sollten.
Das Webinar wendet sich sowohl an die vielen selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die aus der Pflege kommen als auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder Geschäftsführung.
Inhalte
- Tarifähnliche Bezahlung: Gesetzliche Grundlage
- Probleme der Definition der Richtlinien
- Soweit vorhanden: die Inhalte der Richtlinien nach §§ 72 sowie 82c SGB XI
- Praktische Schritte für die Umsetzung
- Was ist am 28.02.2022 zu melden und ab wann muss was umgesetzt sein?
Max. Teilnehmerzahl: 40
Datum: 12. Januar 2022, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
Zugang zum Webinar
Nach erfolgreicher Buchung (mit Übermittlung der Rechnung) erhalten Sie nach der Bezahlung des Rechnungsbetrages eine weitere Mail mit der Sie eine PDF-Datei über den darin enthaltenen Link herunterladen müssen. Diese PDF-Datei enthält den Zugangslink mit dem Sie sich dann bei Zoom für das Webinar registrieren (Name, Email-Adresse, Firma). Nach der Registrierung erhalten Sie Ihren persönlichen Einwahllink zum Webinar.
Handout
In der PDF-Datei mit dem Zugangslink finden Sie gleichzeitig den Zugangscode für den Downloadbereich des Webinars auf SysPra.de. Das aktuelle Handout sowie weitere Unterlagen werden ca. eine Woche vor dem Termin eingestellt. So haben Sie die Möglichkeit, das Skript schon vorher auszudrucken (oder auf ein Tablet zu überspielen) und können sich im Webinar direkt hier Notizen machen.
Veranstalter: System & Praxis Andreas Heiber, Bielefeld
Kosten: pro Zugang/Teilnehmer: 97,50 € inkl. MwSt.
Referent: Andreas Heiber
Begleitende Literatur: GVWG: Pflegereform und die Tarifsuche von Andreas Heiber
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