Ringvorlesung Beratungswissen B1: Kostenerstattungsleistungen

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Die Verhinderungspflege nach § 39 sowie die Entlastungsleistungen nach § 45b sind sogenannte Kostenerstattungsleistungen: sie werden formal direkt mit dem Pflegebedürftigen abgerechnet, der sich diese Kosten dann von der Pflegekasse erstatten lässt. Die von vielen Pflegediensten angebotene Abtretung der Leistungen ist also der Ausnahmefall und nicht die gesetzliche Normalität. Wie geht man am Besten mit dieser Konstruktion um?

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Beschreibung

Ringvorlesung Beratungswissen B1: Kostenerstattungsleistungen

Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen richtig nutzen

Die Verhinderungspflege nach § 39 sowie die Entlastungsleistungen nach § 45b sind sogenannte Kostenerstattungsleistungen: sie werden formal direkt mit dem Pflegebedürftigen abgerechnet, der sich diese Kosten dann von der Pflegekasse erstatten lässt. Die von vielen Pflegediensten angebotene Abtretung der Leistungen ist also der Ausnahmefall und nicht die gesetzliche Normalität. Wie geht man am Besten mit dieser Konstruktion um?

Die Verhinderungspflege gibt es schon im Prinzip seit 1991, aber ihre Leistungen werden auch heute noch zu weniger als einem Drittel genutzt. Dazu gibt es viele Missverständnisse rund um die Beantragung und die Erbringung der Leistung.

Auch die Entlastungsleistungen nach § 45b bieten zwar viele Möglichkeiten, aber man kann sie eben nicht nur allein für hauswirtschaftliche Leistungen einsetzen. Die Einsatzmöglichkeiten, aber auch die Grenzen dieser Leistung sind differenziert zu diskutieren.

Die Ringvorlesung wendet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der ambulanten Pflege sowie Beratungsstellen, die Pflegebedürftige rund um die ambulante Pflege beraten, aber auch die Leistungen koordinieren und abrechnen.

Inhalte

  • Unterschied zwischen Sach- und Kostenerstattungsleistungen
  • Möglichkeiten und Grenzen der Abtretung von Leistungen
  • Definition und Zugang zur Verhinderungspflege
  • Leistungsgrenzen und Antrags- bzw. Abrechnungsverfahren
  • Leistungsmöglichkeiten
  • Andere Leistungserbringer
  • Definition der Entlastungsleistung und ihre Möglichkeiten
  • Abgrenzung zu anderen Leistungen
  • Leistungserbringung durch andere Anbieter und Umwandlungsanspruch

Max. Teilnehmerzahl: 40

Datum: 24. Mai 2024, von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Die Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.

Zugang zur Ringvorlesung
Nach erfolgreicher Buchung (mit Übermittlung der Rechnung) erhalten Sie nach der Bezahlung des Rechnungsbetrages eine weitere Mail mit der Sie eine PDF-Datei über den darin enthaltenen Link herunterladen müssen. Diese PDF-Datei enthält den Zugangslink mit dem Sie sich dann bei Zoom für das Webinar registrieren (Name, Email-Adresse, Firma). Nach der Registrierung erhalten Sie Ihren persönlichen Einwahllink zum Webinar.

Handout
Nach der Bezahlung erhalten Sie den Zugangscode für den Downloadbereich der Ringvorlesung. Das aktuelle Handout sowie weitere Unterlagen werden ca. eine Woche vor dem Termin eingestellt. So haben Sie die Möglichkeit, das Skript schon vorher auszudrucken (oder auf ein Tablet zu überspielen) und können sich im Webinar direkt hier Notizen machen.

Veranstalter: System & Praxis Andreas Heiber, Bielefeld

Kosten: pro Zugang/Teilnehmer: 78,00 € inkl. MwSt.

Referent: Andreas Heiber

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