Webinar P1.4: GVWG: Pflegereform und das eigene Entgeltniveau – inkl. Exceltabelle

124,95 

GVWG: Pflegereform und die Umsetzung

Inhalte in der untenstehenden Beschreibung

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Beschreibung

Webinar P1.4: GVWG: Das eigene Entgeltniveau

Der Schlüssel für die weitere Entscheidung

Die seit vier Monaten erwarteten Richtlinien zur Zulassung ( 72) und zur Vergütung (§ 82c)  sind Ende Januar veröffentlicht und viele Fragen offen. Es sind sogar schon die Werte zum regionalen Entgeltniveau da. Immerhin ist der verbindliche Meldetermin mit dem 28.02.2022 zwar (formal) geblieben, Meldungen bis zum 31.03.2022 werden aber netterweise berücksichtigt!

Alle Pflegeeinrichtung müssen sich nun zwischen 3 Varianten entscheiden:

Alle Einrichtungen mit Tarifvertrag oder vergleichbaren kirchlichen Regelungen müssen nichts mehr machen außer evtl. der Meldung.

Alle anderen Einrichtungen müssen sich entscheiden, ob sie sich an der Lohnstruktur eines vorhandenen Tarifwerkes anlehnen (Variante 2) oder ob sie (nur) die regionalen Untergrenzen zur Mindestvergütung einhalten (Variante 3). Für die Refinanzierung beider Varianten ist zusätzlich die Obergrenze des regionalen Entgeltniveaus entscheidend. Deshalb müssen diese Einrichtungen erst einmal selbst ermitteln, wo sie mit ihren Vergütungen denn überhaupt liegen. Dabei muss die Ermittlung der Entlohnung nach den Regeln der Richtlinien erfolgen, um so das dann vergleichbare eigene Entgeltniveau zu errechnen. Mit der SysPra-Tabelle „Ermittlung eigenes Entgeltniveau“ kann diese Berechnung erfolgen (Bestandteil der Seminarunterlagen).

Erst dann kann entschieden werden, ob eine Anlehnung an einen Tarifvertrag oder die Einhaltung der Grenzwerte verbindlich an die Pflegekassen gemeldet wird. Die Einhaltung der gemeldeten Entlohnung muss verbildlich erst ab 01.09.2022 erfolgen, in der Zwischenzeit muss im nächsten Schritt geprüft werden, ob und wie evtl. über Vergütungsverhandlungen die Refinanzierung sicher gestellt werden kann.

Das Webinar wendet sich sowohl an die vielen selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die aus der Pflege kommen als auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder Geschäftsführung.

Inhalte

  • Tarifähnliche Bezahlung: Gesetzliche Grundlage
  • Die Richtlinien und ihr Zusammenspiel
  • Die Varianten 1 bis 3 und ihre unterschiedlichen Bedingungen
  • Die Ermittlung des eigenen Entgeltniveaus: Nutzung der Exceltabelle zur Kalkulation
  • Entscheidungshilfen für die Varianten
  • Was passiert nach der Entscheidung: Meldung und weitere Konsequenzen

Max. Teilnehmerzahl: 40

Datum: 25. Februar 2022, von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Die Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.

Zugang zum Webinar und zur Excel-Tabelle
Nach erfolgreicher Buchung (mit Übermittlung der Rechnungsdaten) erhalten Sie nach der Bezahlung des Rechnungsbetrages eine weitere Mail mit der Sie eine PDF-Datei (mit Zugangsdaten) und die Excel-Tabelle (zur Berechnung des eigenen Entgeltniveaus) über die darin enthaltenen Links herunterladen müssen. Diese PDF-Datei enthält den Zugangslink mit dem Sie sich dann bei Zoom für das Webinar registrieren (Name, Email-Adresse, Firma). Nach der Registrierung erhalten Sie Ihren persönlichen Einwahllink zum Webinar.

Handout
In der PDF-Datei mit dem Zugangslink finden Sie gleichzeitig den Zugangscode für den Downloadbereich des Webinars auf SysPra.de. Das aktuelle Handout sowie weitere Unterlagen werden ca. eine Woche vor dem Termin eingestellt. So haben Sie die Möglichkeit, das Skript schon vorher auszudrucken (oder auf ein Tablet zu überspielen) und können sich im Webinar direkt hier Notizen machen.

Veranstalter: System & Praxis Andreas Heiber, Bielefeld

Kosten: pro Zugang/Teilnehmer (inkl. SysPra – Microsoft-Excel-Tabelle „Ermittlung eigenes Entgeltniveau“): 124,95 € inkl. MwSt.

Referent: Andreas Heiber

Begleitende Literatur: GVWG: Pflegereform und die Tarifsuche  von Andreas Heiber

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