Webinar P1.2: GVWG: Pflegereform und die Tarifsuche

195,00 

GVWG: Pflegereform und die Tarifsuche

Gut informiert in die Umsetzung starten

Demnächst muss jede Pflegeeinrichtung entweder einen einem gültigen Tarifvertrag bzw. einer entsprechenden kirchlichen Arbeitsrechtsregelung nachweisen, oder sich in der Höhe der Entgelte nach einem regional gültigen Tarifvertrag richten. Diese Verpflichtung wird nicht nur im Versorgungsvertrag festgeschrieben, was bei Nichteinhaltung zum Verlust der Zulassung führt, sondern die Wahl des ‚Referenztarifes‘ ist auch gleichzeitig die Grundlage/Höhe der von den Pflegekassen zu vergütenden Leistungen.

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Beschreibung

Webinar P1.2: GVWG: Pflegereform und die Tarifsuche

Gut informiert in die Umsetzung starten

Kurz vor Ende der Sitzungsperiode hat die Große Koalition noch schnell Teile einer sogenannten Pflegereform verabschiedet. Insbesondere die Einführung von Maßstäben zur Bezahlung der Mitarbeitenden war ein großes Anliegen, da der zunächst geplante Versuch über einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gescheitet ist. Nun muss jede Pflegeeinrichtung entweder einen einem gültigen Tarifvertrag bzw. einer entsprechenden kirchlichen Arbeitsrechtsregelung nachweisen oder sich in der Höhe der Entgelte nach einem regional gültigen Tarifvertrag richten. Diese Verpflichtung wird nicht nur im Versorgungsvertrag festgeschrieben, was bei Nichteinhaltung zum Verlust der Zulassung führt. Sondern die Wahl des ‚Referenztarifes‘ ist auch gleichzeitig die Grundlage/Höhe der von den Pflegekassen zu vergütenden Leistungen.

Dabei schon die Einrichtungen nicht frei in der Wahl irgendeines ‚Referenztarifes‘, sondern auch diese Wahl ist abhängig vom regionalen Entgeltniveau.

Wesentlichen Durchführungsrichtlinien sowie die Übersichten der regionalen Entgelte sollen zwar erst frühestens ab Oktober 2021 feststehen und die Festlegung der Einrichtungen muss erst zum 28. Februar 2022 gemeldet werden. Es ist trotzdem hilfreich, zu wissen, was vermutlich kommen wird und was noch alles zu klären ist.

Auch wird die Frage zu klären sein, welche ‚Hausaufgaben‘ die Einrichtungen bis dahin schon erledigt haben können.

Inhalte

  • §72 und seine neuen Definitionen
  • §82 c: die Konsequenzen aus der Verknüpfung mit dem Versorgungsvertrag
  • Welche Konsequenzen hat das für Verhandlungen auf Landesebene?
  • Was ist mit der Behandlungspflege SGB V?

Max. Teilnehmerzahl: 20

Datum: 10. November 2021, von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Die Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.

Zugang zum Webinar
Nach erfolgreicher Buchung (mit Übermittlung der Rechnung) erhalten Sie nach der Bezahlung des Rechnungsbetrages eine weitere Mail mit der Sie eine PDF-Datei über den darin enthaltenen Link herunterladen müssen. Diese PDF-Datei enthält den Zugangslink mit dem Sie sich dann bei Zoom für das Webinar registrieren (Name, Email-Adresse, Firma). Nach der Registrierung erhalten Sie Ihren persönlichen Einwahllink zum Webinar.

Handout
In der PDF-Datei mit dem Zugangslink finden Sie gleichzeitig den Zugangscode für den Downloadbereich des Webinars auf SysPra.de. Das aktuelle Handout sowie weitere Unterlagen werden ca. eine Woche vor dem Termin eingestellt. So haben Sie die Möglichkeit, das Skript schon vorher auszudrucken (oder auf ein Tablet zu überspielen) und können sich im Webinar direkt hier Notizen machen.

Veranstalter: System & Praxis Andreas Heiber, Bielefeld

Kosten: pro Zugang/Teilnehmer: 195,00 € inkl. MwSt.

Referent: Andreas Heiber

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